Mit SEPA, dem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, werden auch in Deutschland neue, europaweit einheitliche Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr (Überweisungen, Lastschriften) eingeführt. Sie sind für Euro-Zahlungen in den 28 EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen sowie Monaco und der Schweiz nutzbar.
SEPA wird am 1. Februar 2014 eingeführt. Die nationalen Zahlungsverfahren Inlandsüberweisung und Lastschrift laufen für Firmen an diesem Datum aus. Wer bis dahin nicht SEPA-fähig ist, ist im Prinzip zahlungsunfähig. Die in diesem Zusammenhang notwendigen Anpassungen Ihrer Dokumente hat Auswirkungen auf das Output Management Ihres Unternehmens.
Gerne unterstützt die Rasterpunkt GmbH Sie auf AFP und XEROX Plattformen bei der aktiven Änderung der Überweisungsvordrucke sowie notwendigen Anpassungen der Kopf- und Fußbereiche ihrer Druck-Dokumente. Auf Wunsch beraten wir Sie auch hinsichtlich der Neuorganisation von AFP-Overlays in Form von Modulen und Formdef-Änderungen. (Plattformen: z/OS, VM/VSE, UNIX, I-Series, Windows)
Nachfolgend weitere Informationen zur SEPA-Umstellung:
IBAN
International Bank Account Number/Internationale Kontonummer
In Deutschland setzt sich die IBAN aus dem Länderkennzeichen, der Prüfziffer,
der Bankleitzahl und der Kontonummer zusammen
BIC
Business Identifier Code/Internationale Bankleitzahl
Neben der IBAN das zweite Identifikationsmerkmal bei SEPA-Zahlungen bestehend aus 8 oder 11 Stellen.
Gläubiger-ID
Die Gläubiger-Identifikationsnummer (kurz Gläubiger-ID) dient der Identifikation eines Lastschrifteinreichers unabhängig von seiner Bankverbindung.
Mandatsreferenz
Die Mandatsreferenz dient in Verbindung mit der Gläubiger-ID der eindeutigen Identifizierung eines SEPA-Mandats.
SEPA-(Lastschrift)Mandat
Nur mit dem SEPA-Lastschriftmandat erlaubt Ihnen der Zahlungspflichtige, Lastschriften von seinem Konto einzuziehen.