Archiv für den Monat: Mai 2021

Informationen zur AFP-Fontlizenzierung

Schriften-Software für die AFP-Architektur (im Folgenden: AFP Fonts) werden vorwiegend aus Desktopfonts mit den Standardformaten wie TrueType und OpenType konvertiert.

Bei Fonts der Fa. Monotype ist eine derartige Konvertierung gem. § 9 der Monotype EULA, mit der die Desktop-Fonts mit lizenziert werden, nicht gestattet. Diese Bestimmung enthält das Verbot, die Schriften-Software „anzupassen, zu modifizieren, zu übersetzen, umzuwandeln oder anderweitig zu verändern oder abgeleitete Werke von der Schriften-Software oder eines Teils davon zu erzeugen“.

Im Allgemeinen durchlaufen Druckdaten innerhalb eines Unternehmens und/oder Druckdienstleisters mehrere Prozesse oder komplexe Workflows.

Ob, zu welchem Zeitpunkt und bei welchem Prozess eine Lizenzierungspflicht besteht, muss deshalb genauer beleuchtet werden.

Wir analysieren Ihre im Einsatz befindlichen AFP-Fonts auf deren Lizenzierungspflicht, getrennt nach Raster- und Outlinefonts und erledigen für Sie die Lizenzierung mit Monotype.

Im Falle einer manuellen AFP-Fonterstellung wird uns als einziger Monotype Partner ein Sublizenzierungsrecht eingeräumt, AFP-Fonts aus TrueType und OpenType Fonts zu generieren.

Grundsätzlich gilt: ohne den Erwerb einer Lizenzerweiterung können die Monotype-Schriften daher nicht in einer AFP-Umgebung verwendet werden. Eine Verletzung des Lizenzvertrags könnte zu einer außerordentlichen Kündigung des Lizenzvertrags für die Schriften-Software führen.